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Geförderte Weiterbildung
 

Förderzuschuss zu den Weiterbildungskosten

Mit dem Bildungsscheck erhalten Beschäftigte und Unternehmen einen Zuschuss von 50 Prozent, bis zu 500 Euro, zu den Weiterbildungskosten.

Gefördert werden Weiterbildungen, die der beruflichen Qualifizierung dienen und fachliche Kompetenzen oder Schlüsselqualifikationen vermitteln. Das sind beispielsweise: Sprachkurse, EDV-Schulungen, Lern- und Arbeitstechniken. Ausgeschlossen von der Förderung sind rein arbeitsplatzbezogene Anpassungsqualifizierungen wie Maschinenbedienerschulungen oder Trainings bei neuen Produkteinführungen.

 

Jährliche Weiterbildung – verbesserte Förderung für Menschen mit unsicheren Arbeitsmarktchancen

 

Das neue Bildungsscheck-Verfahren verbessert den Zugang zur beruflichen Weiterbildung vor allem für diejenigen Menschen, die nicht die besten Voraussetzungen mitbringen, um am Arbeitsmarkt zu bestehen. Sie können jetzt jährlich einen Bildungsscheck erhalten. Dies gilt für folgende Personengruppen: 

  1. Beschäftigte, die über keinen Berufsabschluss verfügen
  2. Beschäftigte, die seit mehr als vier Jahren nicht mehr im erlernten Beruf arbeiten
  3. befristet Beschäftigte
  4. Zeitarbeitskräfte
  5. Berufsrückkehrende, die besondere Schulungen zum beruflichen Wiedereinstieg benötigen
  6. Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, die älter als 50 Jahre sind

 

Bildungsscheck im Paket – gezielte Förderung von mittleren und kleinen Unternehmen

Unternehmen mit weniger als 250 Beschäftigten können für Qualifizierungen ihrer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter bis zu 20 Bildungsschecks pro Jahr erhalten. Insbesondere sind dabei diejenigen Beschäftigten zu berücksichtigen, die zur oben beschriebenen Personengruppe gehören. Ihr Anteil muss mindestens 50 Prozent betragen.

Für Kleinstunternehmen mit maximal zehn Beschäftigten gilt diese Auflage nicht. Um ihre Teilnahme am Bildungsscheckverfahren zu verbessern, können sie jährlich bis zu fünf Bildungsschecks für ihre Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in Anspruch nehmen. Weitere Bildungsschecks werden nur dann vergeben, wenn Beschäftigte der oben beschriebenen Personengruppe dabei sind.


 

 

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